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Die angegebene Information spiegelt den derzeitigen Stand der Zuweisungen von Referendaren an Einsatzschulen wider.
Die veröffentlichten Zuweisungen stellen den derzeitigen Planungsstand dar. Aufgrund dienstlicher und personalvertretungsrechtlicher Belange können in Einzelfällen noch Änderungen eintreten. Aus den veröffentlichten Zuweisungen im Realschulnetz kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Erst durch ein entsprechendes Zuweisungsschreiben des Ministeriums wird die angekündigte Zuweisung an die Einsatzschule rechtskräftig.
Die PKZ ist die Personalkennziffer des Staatsministeriums, unter der Sie als Referendar geführt werden. Die PKZ ist nicht die häufig für Abrechnungen verwendete Organisationsnummer der Bezügestelle. Ihre PKZ erfahren Sie bei Ihrer Seminarschule. Sie wird in der Seminardatenbank Ihrer Schule geführt und verwaltet. Bitte verwenden Sie beim Abrufen Ihres Einsatzortes die PKZ in der selben Form wie bei der Eingabe Ihrer Wunschorte (Beispiel: 580105463).
Die Einsatzschulen können vorraussichtlich ab Mitte August abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass über 1300 Referendare eingeplant werden müssen und dies erst nach der Bearbeitung der Versetzungen sowie der Neueinstellungen durchgeführt werden kann. Das BRN fungiert hier als technischer Dienstleister des STMUK. Unser Team hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Daten.
Nein. Die Abfrage im BRN entspricht dem aktuellen Stand der Zuweisung. Das STMUK bittet daher, von telefonischen Rückfragen abzusehen, da dies die Bearbeitungszeit erheblich verlängert.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben die Möglichkeit, den Einsatzort zu tauschen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Staatsministerium keine Informationen über die Einsatzorte anderer Studienreferendarinnen und Studienreferendare zu diesem Zweck bereitstellt. Die Tauschfrist beginnt am Donnerstag, den 16.08.2012 und läuft bis Donnerstag, den 23.08.2012 um 12.00 Uhr. Folgende Voraussetzungen müssen für einen etwaigen Tausch erfüllt sein:
- die Fächerkombination muss identisch sein
- beide Tauschwilligen müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung per Fax (Achtung neue Faxnummer - 089/2186-2805) an das Staatsministerium senden.
Ob ein Tausch vollzogen wurde, kann durch Abruf des Einsatzortes (s. o.) festgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie im KMS V.1 - 5 S 6105 - PRA.23 744 vom 21.03.2012.
Benutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Ihre weiteren Fragen. Der zuständige Mitarbeiter des BRN wird Ihre Fragen kompetent beantworten.