RSO - Teil 2

Zur Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

Schulgemeinschaft
(vgl. Art. 2 BayEUG)

§ 3
Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung

1 Innerhalb der Schulgemeinschaft ist zu erörtern, welche im Rahmen des Modellversuchs „MODUS 21 Schule in Verantwortung“ freigegebenen Maßnahmen die Schule durchführt (Anlage 1).2 Entscheidet sich die Lehrerkonferenz für die Durchführung solcher Maßnahmen, gelten insoweit die gesondert bekannt gemachten Bestimmungen des Staatsministeriums. 3 Die Lehrerkonferenz ist in diesem Fall berechtigt, erforderlichenfalls von einzelnen Bestimmungen dieser Schulordnung abzuweichen.

zum Seitenanfang