Allgemeine Informationen

Welche Informationen enthält das Übertrittszeugnis?

Nach § 29 der Volksschulordnung ist der Übertritt an eine Realschule folgendermaßen geregelt:

Die Volksschule führt Informationsveranstaltungen zur Wahl des schulischen Bildungswegs und zum Übertrittsverfahren durch. Den Erziehungsberechtigten wird außerdem eine eingehende Beratung angeboten.

Das Übertrittszeugnis, das die Schülerinnen und Schüler erhalten, stellt fest, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist.

Darin enthalten sind:

  1. in der Jahrgangsstufe 4 die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Erläuterungen, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung, eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 und - soweit erforderlich - einen Hinweis entsprechend § 50 Abs. 8 Satz 3,

  2. in der Jahrgangsstufe 5 die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik, die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern und eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung,

  3. ab der Jahrgangsstufe 6 die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern und eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung.

Das Übertrittszeugnis hat nur für das unmittelbar folgende Schuljahr Gültigkeit.

Matthias Wabner (26.02.2009)

Nr: 1726
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