Zu den Aufgaben des Elternbeirats gehört u.a.:Â
- das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herbeizuführen,
- bei der Bestimmung eines Namens für die Schule mitzuwirken.