Elternbeirat

Welche Rechte hat der Elternbeirat?

Für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Lehr- und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches ist die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich. In der Realschulordnung ist darüber hinaus festgelegt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen:

  • grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs,
  • die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
  • die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse,
  • die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek,
  • grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule, 
  • Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
  • die Einführung von Schulversuchen.

Nr: 1701
Zur Ãœbersicht