Folgende Einrichtungen nehmen die Aufgaben der Schülermitverantwortung wahr:
- die Klassensprecher und ihre Stellvertreter
- die Klassensprecherversammlung (Klassensprecher, deren Stellvertreter und die Schülersprecher)
- erster, zweiter und dritter Schülersprecher (Schülerausschuss)