Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört:
- in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden,
- Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln,
- auf Antrag der betroffenen Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen,
- Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen,
- bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
- zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.