Schüler können sich einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn in einem Vorrückungsfach, das Nichtprüfungsfach ist, die Leistungen im Jahresfortgang mit 5 oder 6 bewertet wurden. Diese Prüfung dauert 20 Minuten.
Ein Schüler kann sich in einem Prüfungsfach einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. Diese Prüfung dauert ebenfalls 20 Minuten.