Abschlussprüfung

9. Kann die Abschlussprüfung wiederholt werden?

Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck auch die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung des Schulleiters. Ein Prüfling, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann zur Abschlussprüfung erst zum nächsten Prüfungstermin und nur noch einmal zugelassen werden. Dabei ist die Höchstausbildungsdauer zu berücksichtigen. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Staatsministerium oder die von ihm beauftragte Stelle.

Den genauen Wortlaut dieser Bestimmungen können Sie hier nachlesen.

 

Nr: 2595
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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