Probeunterricht/Übertritt an die Realschule

 

Neu! Der Aufnahme-Check!

Muss mein Kind am Probeunterricht teilnehmen oder nicht? Welche Noten sind für das Bestehen nötig? Der Aufnahme-Check hilft Ihnen diese und andere Fragen individuell für Ihr Kind zu klären! Haben Sie zwei Minuten Zeit...?.

 

Übersicht:

 

 

Mit Hilfe folgenden Links können Sie Aufgaben des Probeunterrichts einsehen:

Probeunterricht

 

Hinweis: Bitte bachten sie die Altersgrenze für den Übertritt! Weiter Informationen erhalten Sie hier!

 

zum Seitenanfang

1. Wann muss mein Kind am Probeunterricht teilnehmen? (Ausführlicher Text)

Der Probeunterricht muss nicht besucht werden, wenn die Schülerin oder der Schüler als geeignet für die Realschule gilt. Geeignet ist eine Schülerin oder ein Schüler, wenn sie/er im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde mindestens die Note 2,33 oder im Übertrittszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht. Für den Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe gelten Schülerinnen oder Schüler als bedingt geeignet, wenn sie im Übertrittszeugnis die Durchschnittsnote 2,66 haben. Haben sie die Noten 2 und 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik, aber in keinem der beiden Fächer schlechter als Note 3, werden sie nach einer Beratung der Eltern nach deren Willen (Elternwille) aufgenommen. Diese Regelung gilt nicht mehr für den Übertritt aus der 5. Jahrgangsstufe.

 

zum Seitenanfang

2. Wann findet der Probeunterricht statt?

Für die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Hauptschulen findet der Probeunterricht im letzten Drittel des Schuljahres statt. Die genauen Termine ändern sich von Schuljahr zu Schuljahr.

Hinweis: In der Rubrik "Termine" des BRN können Sie die aktuellen Termine für dieses Schuljahr entnehmen.

zum Seitenanfang

 

3. Wie lange dauert der Probeunterricht und was wird geprüft?

Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage. Dabei kann der Probeunterricht für benachbarte Schulen zusammengefasst werden.

Der gesamte Probeunterricht besteht aus Unterrichtseinheiten mit schriftlichen Arbeiten in Deutsch und Mathematik sowie mündlichen Leistungsnachweisen in diesen beiden Fächern.

 

zum Seitenanfang

4. Wann hat mein Kind erfolgreich am Probeunterricht teilgenommen?

Zunächst wird unterschieden, ob Ihr Kind am Probeunterricht für die 4. bzw. 5. Jahrgangsstufe teilnimmt.

a) Ihr Kind besuchte momentan die 4. Klasse eine Grundschule.

Der Notendurchschnitt der Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde im Übertrittszeugnis ist 2,66.

Ihr Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen,

 

Der Notendurchschnitt der Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde im Übertrittszeugnis ist 3,0 oder schlechter. .

Ihr Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen,wenn es

Hinweis: Haben diese Schülerinnen und Schüler jedoch in einem der beiden Prüfungsfächern die Note 5 oder die Note 6, so ist keine Aufnaheme in die Realschule möglich.

 

b) Ihr Kind besuchte momentan die 5. Klasse einer Hauptschule.

Ihr Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es

Hinweis: Grundsätzlich entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin auf der Grundlage einer Empfehlung des Aufnahmeausschusses, in die auch die pädagogische Wertung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder des Schülers einzubeziehen ist.

 

zum Seitenanfang

5. Kann der Probeunterricht wiederholt werden?

Im gleichen Kalenderjahr kann der Probeunterricht nicht wiederholt werden. Die Schüler der 4. Jahrgangsstufe können, wenn sie in der 5. Klasse Hauptschule den Notendurchschnitt von 2,5 verfehlen nochmals am Probeunterricht für die 5. Klassen teilnehmen.

 

zum Seitenanfang

6. Wie werden die Eltern über das Ergebnis informiert?

Die Eltern werden von der Schule schriftlich informiert, dass ihr Kind den Probeunterricht bestanden hat.

 

 

 

zum Seitenanfang

Geprüftes XHTML 1.0 Dokument