Probeunterricht

Wann ist ein Übertritt ohne Probeunterricht möglich?

Der Probeunterricht muss nicht besucht werden, wenn die Schülerin oder der Schüler
  • im Ãœbertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens die Durchschnittsnote 2,66 oder
  • im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule bzw. Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht.


Nr: 1667
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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