Der Probeunterricht muss nicht besucht werden, wenn die Schülerin oder der Schüler
- im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens die Durchschnittsnote 2,66 oder
- im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule bzw. Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht.