Ihr Kind besucht momentan die 4. Klasse einer Grundschule.
Der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis ist 3,00 oder schlechter.
- Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
- Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach § 26 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung.
Hinweis:
Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich.