Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.
Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.