Wenn jemand die Abschlussprüfung der Realschule nicht an seiner Schule, die er besucht (z.B. bei staatlich nicht anerkannten Schulen) ablegen kann oder wenn jemand keine Schule mehr besucht, dann kann er die Abschlussprüfung an einer öffentlichen Realschule ablegen.
Es gelten für den Bewerber grundsätzlich die gleichen Bedingungen, wie die unter der Rubrik "Abschlussprüfung" erläuterten. Die Ausnahmen werden im Folgenden erklärt.
Hier finden Sie noch weitere Informationen zum Thema: § 79 RSO