Abschlussprüfung für andere Bewerber

3. Wo und wann muss man sich anmelden?

Zunächst sollte man sich schnellstmöglich bei der Dienststelle des Ministerialbeauftragten melden.

Tipp: Den entsprechenden Regierungsbezirk auf der Startseite anklicken!

Der jeweilige Ministerialbeauftragte teilt Ihnen mit, welcher Realschule Sie zugeteilt werden. Eine Abendrealschule kommt dabei nicht in Frage.

Bis spätestens 1. Februar muss beim Leiter der Schule, die der Ministerialbeauftragte dem Bewerber zugeteilt hat, die Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden, d. h.

Sie sollten sich unbedingt frühzeitig bei der Dienststelle des Ministerialbeauftragten melden!

Nr: 1690
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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