Abschlussprüfung für andere Bewerber

6. Wie sehen die Einzelprüfungen aus?

Die schriftlichen Prüfungen finden in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch sowie in dem jeweiligen Profilfach statt. In einem Profilfach kann auch eine praktische Prüfung erforderlich sein.

In diesen Fächern können die Bewerber in die mündliche Prüfung verwiesen werden oder sich einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen. Der Antrag auf eine freiwillige mündliche Prüfung ist spätestens am Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung einzureichen.

In einem der schriftlich geprüften Fächer findet eine mündliche Prüfung  statt, jedoch nicht in der Fremdsprache. Die mündliche Prüfung in der Fremdsprache wurde durch die Sprechfertigkeitsprüfung ersetzt.

Die Fächer für die mündlichen Prüfungen sind von der Wahlpflichtfächergruppe abhängig.

  • Chemie (Wahlpflichtfächergruppe I)
  • Chemie oder Physik (Wahlpflichtfächergruppe II und III)
  • Geschichte und Religionslehre bzw. Ethik oder Biologie oder Sozialkunde (für alle Wahlplichtfächergruppen)

In höchstens zwei von diesen Fächern, die nur mündlich geprüft werden, findet auf Antrag des Prüfungsteilnehmers eine schriftliche Prüfung im Umfang einer Schulaufgabe statt.

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf den Lehrplan der 10. Jahrgangsstufe und umfasst je Fach mindestens 20 Minuten.

Nr: 1693
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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