Abschlussprüfung für andere Bewerber

2. Wann darf man sich nicht anmelden?

Eine Zulassung kann nicht ausgesprochen werden, wenn

  1. die Prüfung früher abgelegt würde, als dies bei ordnungsgemäßem Realschulbesuch möglich wäre.
  2. die Prüfung zu einem mittleren Schulabschluss bereits wiederholt worden ist. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen in anderen Bundesländern.
  3. der Bewerber an einer anderen Stelle zu einer entsprechenden Prüfung zugelassen wurde, diese Prüfung aber noch nicht abgeschlossen hat.
  4. der Bewerber die praktische Tätigkeit oder Ausbildung nicht nachweisen kann. (Wahlpflichtfächergruppe III).

 

Hier finden Sie noch weitere Informationen zum Thema: § 80 RSO

Nr: 1689
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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