Abschlussprüfung für andere Bewerber

Nachweis einer praktischen Tätigkeit für andere Bewerberinnen und Bewerber

Nach § 80 Abs. 2 Nr. 6 Realschulordnung (RSO) haben andere Bewerberinnen und Bewerber in der Wahlpflichtfächergruppe III im gewählten Prüfungsfach Kunsterziehung, Werken, Sozialwesen sowie Haushalt und Ernährung eine entsprechende Ausbildung (Lehre) oder eine praktische Tätigkeit nachzuweisen. In diesen Fächern wird bei nicht Vorliegen einer Ausbildung grundsätzlich eine praktische Tätigkeit im Umfang von 40 Wochenstunden gefordert.

Kunsterziehung: Praxisnachweis im Umfang von mindestens 20 Stunden Zeichnen und 20 Stunden Malen.

Werken: Praxisnachweis im Umfang von mindestens je 20 Stunden in zwei Bereichen mit den Grundmaterialien Holz, Metall, Kunststoff, Keramik. Der Besuch des Bereiches GTI3 in der Hauptschule wird als praktische Tätigkeit anerkannt.

Haushalt und Ernährung: Praxisnachweis von mindestens 40 Stunden in küchentechnischem Praxiswissen. Der Besuch des Bereichs HSB in der Hauptschule wird als praktische Tätigkeit anerkannt.

Sozialwesen: Praxisnachweis im Umfang von mindestens 40 Stunden in Kindergärten, Einrichtungen für Alte und Kranke, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen für Randgruppen.

Nr: 2099
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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