Fragen des Schulalltages

Verhinderung (Erkrankung,..)

Wie ist die Schule zu benachrichtigen?

Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

Wie ist eine längere Erkrankung nachzuweisen?

Den Nachweis der Erkrankung regelt die Schule.

Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.

Den genauen Wortlaut der Bestimmung können Sie in der RSO § 39 nachlesen.

Nr: 1766
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