Fragen des Schulalltages

Schulstatus - staatlich anerkannte Privatschule

„Staatlich anerkannte“ Realschulen müssen sich bei der Aufnahme, beim Vorrücken und beim Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern sowie bei der Abhaltung von Prüfungen an die Regelungen halten, die auch für öffentliche Schulen gelten.

Die Zeugnisse von „staatlich anerkannten“ Realschulen verleihen die gleiche Berechtigungen wie die Zeugnisse öffentlicher Schulen (vgl. Art. 90-104 BayEUG). Die Zeugnisse werden beim Wechsel an eine andere „staatlich anerkannte“ private oder öffentliche Schule anerkannt.

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Nr: 2462
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