Schulen besonderer Art

Was sind Schulen besonderer Art?

Schulen besonderer Art sind in Artikel 126 des BayEUG genannt und beschrieben. Danach werden die Schüler dieser Schulen entweder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit den gebildeten Klassen und Kursen zugewiesen, wobei die Schulen nach der Jahrgangsstufe 9 zum Hauptschulabschluss und nach der Jahrgangsstufe 10 zum Realschulabschluss oder zur Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums führen. Oder die Schulen werden als Zusammenschluss einer Hauptschule, einer Realschule und eines Gymnasiums geführt, die unter einer Leitung stehen sollen. Die Schulen im Einzelnen