Ihr Kind besucht derzeit eine staatlich anerkannte Wirtschaftsschule und möchte zum nächsten Schuljahr in die 8. Klasse der Realschule (oder höher) wechseln.
- Liegt eine Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vor, so ist ein Übertritt uneingeschränkt möglich.
- Andernfalls ist für diesen Übertritt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit nötig.
Hinweis:
Eine rechtzeitige Beratung (z.B. Entscheidung der Wahlpflichtfächergruppe, ...) ist unbedingt notwendig.