Aufnahmeprüfungen werden in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Sie erstrecken sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Realschule.
Eine Aufnahmeprüfung entfällt in Fächern, in denen
- der Schüler an der bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte,
- im Jahreszeugnis des Gymnasiums, der Wirtschaftsschule sowie der Mittlere-Reife-Klassen der Hauptschule mindestens die Note 4,
- im Jahreszeugnis der Hauptschule (außerhalb der Mittlere-Reife-Klassen) mindestens die Note 2 nachgewiesen wird.
In dieser Prüfung kann über einzelne Wissenslücken, die sich aus der bisherigen Schullaufbahn des Bewerbers erklären, hinweggesehen werden, wenn nach dem Gesamteindruck zu erwarten ist, dass der Bewerber diese Lücken in absehbarer Zeit schließen kann.
Die Prüfung wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich, in den übrigen Fächern mündlich durchgeführt.
Die Entscheidung über das Bestehen der Aufnahmeprüfung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 30 RSO).