Übertritt und Aufnahme

Welche Informationen enthält das Übertrittszeugnis?

Das Ãœbertrittszeugnis enthält in der Jahrgangsstufe 4 die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Erläuterungen, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, eine zusammenfassende Beurteilung zur Ãœbertrittseignung, eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 (VSO) und - soweit erforderlich - einen Hinweis entsprechend § 50 Abs. 8 Satz 3 (VSO),


Hinweis:
Das Übertrittszeugnis hat nur für das unmittelbar folgende Schuljahr Gültigkeit.

Nr: 2838
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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