Übertritt und Aufnahme

Ist eine Aufnahme an der Realschule auch in eine höhere Jahrgangsstufe möglich?

Eine Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe (6.-10. Jahrgangsstufe) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

a) von der Haupt-/ Mittelschule an die Realschule:
Mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis ist ein Übertritt in die nächsthöhere Jahrgangsstufe einer Realschule möglich. Die Erziehungsberechtigten haben an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilzunehmen. (Hinweis: Bei einem schlechteren Notendurchschnitt ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung an der Realschule erforderlich.)

b) vom Mittlere-Reife-Zug der Haupt-/ Mittelschule an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 8 bis 10 möglich. Vor der Aufnahme sollte unbedingt ein Beratungsgespräch an der Realschule stattfinden.

c) vom Gymnasium an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 bis 10 möglich. Wegen der notwendigen Entscheidung für eine bestimmte Wahlpflichtfächergruppe (ab Jahrgangsstufe 7) ist auch hier ein Beratungsgespräch zu empfehlen.

d) von der Wirtschaftsschule an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 8 bis 10 möglich.

Anmerkung. Siehe rechtliche Bestimmungen (Die Wirtschaftsschule beginnt frühestens mit der 7. Jahrgangsstufe, daher ist ein Übertritt an die Realschule nur ab der 8. Klasse möglich!)

Weitere Informationen können Sie unter § 29 RSO nachlesen.

 

Nr: 2844
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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