Übertritt und Aufnahme

Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule

Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule (vgl. § 26 RSO) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler

  1. für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist;
  2. mindestens den Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Volksschule nachweisen kann,
  3. das 12. Lebensjahr
    • vor Beginn des Schuljahres 2010/11 am 30. Juni,
    • vor Beginn des Schuljahres 2011/12 am 31. Juli,
    • im Schuljahr 2012/13 am 31. August,
    • im Schuljahr 2013/14 am 30. September,
    • im Schuljahr 2014/15 am 31. Oktober,
    • im Schuljahr 2015/16 am 30. November,
    • im Schuljahr 2016/17 am 31. Dezember

noch nicht vollendet hat.

Hinweis:
Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Nr: 2847
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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