Übertritt und Aufnahme

Mein Kind möchte von der Wirtschaftsschule an eine Realschule übertreten

Ihr Kind besucht derzeit eine staatlich anerkannte Wirtschaftsschule und möchte zum nächsten Schuljahr in die 8. Klasse der Realschule (oder höher) wechseln.

  1. Liegt eine Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vor, so ist ein Übertritt uneingeschränkt möglich.
  2. Andernfalls ist für diesen Übertritt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit nötig.

Hinweis:
Eine rechtzeitige Beratung (z.B. Entscheidung der Wahlpflichtfächergruppe, ...) ist unbedingt notwendig.

Nr: 2848
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Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

Andreas Hoffmann

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