Eine generelle Probezeit, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche Realschule beginnt und für alle Realschüler gilt, gibt es nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Realschulordnung § 29 und § 31 (RSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine Probezeit, in der über die endgültige Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der Schüler.
Die Probezeit dauert in der Regel bis zur Aushändigung des Zwischenzeugnisses. Diese Dauer kann jedoch auch verlängert werden.