Der Ministerialbeauftragte in Mittelfranken

Leitender Realschuldirektor als MB
Johann Seitz

Pommernstraße 10
90451 Nürnberg
Telefon: 0911 646092 oder 0911 646093
Fax: 0911 646854 
E-Mail: Dienststelle@mb-rs-mittelfranken.de

Vertreter: Frau RSDin als MB Maria Kinzinger

Isarstraße 24
93057 Regensburg
Tel: 0941 5071095
Fax: 0941 5071099

weitere Vertreter:

Herr RSD Norbert Weinecke, Schulleiter der Peter-Henlein-Realschule Nürnberg, Staatliche Realschule Nürnberg I, Telefon 0911 644949
Herr RSD Herbert Argmann, Schulleiter der Johann-Steingruber Schule, Staatliche Realschule Ansbach, Telefon 0981 488810

 
 

Aufgaben des Ministerialbeauftragten

Zur Beratung und Unterstützung der Realschulen in allen schulischen Fragen, insbesondere auch in den Bereichen Schulentwicklung, Unterrichtsqualität (einschließlich Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe sowie Sicherung von Standards), zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der Visitation und Evaluation sowie für die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über die Realschulen werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Staatsministerium) Ministerialbeauftragte für die Realschulen bestellt.

Sie besuchen die Realschulen in regelmäßigen Abständen und nach Bedarf und berichten dem Staatsministerium. Im Rahmen einer zeitgemäßen Begleitung und Unterstützung der Realschulen bilden die Dienststellen der Ministerialbeauftragten ein Kompetenzzentrum der Beratung. Sie werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten unterstützt.

Sie werden außerdem insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

 

Die Ministerialbeauftragten erfüllen ferner die Aufgaben, die ihnen das Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall zuweist. Das Staatsministerium kann den Ministerialbeauftragten auch Aufgaben über ihren Aufsichtsbezirk hinaus zuweisen. Sonstige in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführte Aufgaben der Ministerialbeauftragten werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt.

Dieser Aufgabenkatalog ist der KMBek vom 20. März 2012 Nr. V.4-5 O 6122-5.26 139 entnommen.