Das Praktikumsamt in Mittelfranken

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum


Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 der Lehramtsprüfungsordnung I in der Fassung vom 13. März 2008 muss jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber für das Lehramt an Realschulen ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum ableisten. Dieses Praktikum ist nach dem ersten, spätestens nach dem dritten Semester zu beginnen. Es ersetzt die alten schulpädagogischen und fachdidaktischen Blockpraktika.

 

Das Praktikum umfasst mindestens 150 Wochenstunden, die die Studierenden über höchstens zwei aufeinander folgende Schulhalbjahre verteilen können. Die Studierenden sollen durch dieses Praktikum in die Schulpraxis und Fachpraxis eines Unterrichtsfaches eingeführt werden. Dabei sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen. Dabei sollen auch fachdidaktsiche Ansätze zum Tragen kommen.

 

1. Termine: 

Das Praktikum kann aus organisatorischen Gründen in Mittelfranken nur im Frühjahr begonnen werden. Der jeweils genaue Beginn des Praktikums wird Ihnen im Zuweisungsschreiben mitgeteilt. Der erste Praktikumstag ist für alle Studierenden verbindlich. Die weitere Gestaltung des Praktikums ist den Studierenden in enger Absprache mit der Schulleitung bzw. dem/der von ihr benannten Praktikumsorganisator/in überlassen. Bis zum Endtermin muss das Praktikum abgeschlossen sein.

 

2. Anmeldung:

a)

Die Anmeldung erfolgt online unter www.realschule.bayern.de/mf/praktikumsamt/

b)

Die Anmeldung muss dem Praktikumsamt bis spätestens 01. Dezember vor dem jeweiligen Praktikumszeitraum vorliegen.

c)

Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

 

3. Zuweisung:

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum. Nach erfolgter, rechtzeitiger Anmeldung erhalten die Praktikumsbewerber die Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule. Diese wird bis spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn versandt. Dabei werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt; ein Anspruch besteht jedoch nicht. Telefonische Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes und der Schule können aus organisatorischen Gründen nicht beantwortet werden.

 

4. Weitere Bestimmungen:

a)

Bei Antritt des Praktikums legt der Praktikumsteilnehmer den Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums bei der Praktikumsschule vor. Bei fehlendem Nachweis darf der /die Studieren-

de das Praktikum nicht antreten.

b)

Während der Ableistung des Praktikums ist für die Studierenden der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben.

c)

Der Rektor / die Rektorin der Schule und der/die Praktikumslehrer/in sind den Praktikanten gegenüber hinsichtlich ihrer schulischen Tätigkeit weisungsbefugt.

 

5. Bescheinigung:

Die Schulleitung stellt der bzw. dem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines Praktikums unter Mitzeichnung der Praktikumslehrerin bzw. des Praktikumslehrers eine Bescheinigung aus, die die Durchführung eines ausführlichen Beratungsgespräches bestätigen und das Dienstsiegel der Praktikumsschule enthalten muss. Zur Eintragung der ECTS-Punkte in „Mein Campus“ wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg, Halbmondstr. 6-8, 91054 Erlangen.

 

siehe : www.verwaltung.bayern.de

  • Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008
  • Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen vom 22. September 2008

Nr: 2013
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