Das Praktikumsamt in Mittelfranken

Orientierungspraktikum

Termin
  • soll vor Beginn des Studiums abgeleistet werden
  • muss vor Beginn des Hauptstudiums abgeleistet werden
  • während der vorlesungsfreien Zeit

 

Dauer
  • 3-4 Wochen mit jeweils ca. 20 Wochenstunden
  • täglich mindestens 3 Stunden

 

Ort
  • mindestens 1 Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule
  • Empfehlung: Teil des Orientierungspraktikums an einer anderen Schulart absolvieren
  • selbstständig an das zuständige Schulamt wenden, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll
  • selbstständig unmittelbar an die Schulleitung der Förderschule, der Realschule oder des Gymnasiums wenden

 

Anerkennung
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe àOrientierungspraktikum nur die Mindestdauer von einer Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule
Keine Anerkennung
  • Zivildienst oder Grundwehrdienst
 
Bescheinigung
  • durch Leiterin bzw. der Leiter der Schule (bei nicht-schulischen Praktikumsstätten die Leiterin bzw. der Leiter der Einrichtung)
  • wird das Orientierungspraktikum an verschiedenen Einrichtungen absolviert, so soll die Teilnahmebestätigung auf dem gleichen Formblatt erfolgen.

 

Rechtliche Grundlagen 
  • LPO I § 38 Abs. 2 Nr. 1
  • Weisungen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters und der zugewiesenen Lehrkraft ist Folge zu leisten

siehe : www.verwaltung.bayern.de

  • Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008
  • Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen vom 22. September 2008

Nr: 458
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