- soll vor Beginn des Studiums abgeleistet werden
- muss vor Beginn des Hauptstudiums abgeleistet werden
- während der vorlesungsfreien Zeit
Dauer
- 3-4 Wochen mit jeweils ca. 20 Wochenstunden
- täglich mindestens 3 Stunden
Ort
- mindestens 1 Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule
- Empfehlung: Teil des Orientierungspraktikums an einer anderen Schulart absolvieren
- selbstständig an das zuständige Schulamt wenden, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll
- selbstständig unmittelbar an die Schulleitung der Förderschule, der Realschule oder des Gymnasiums wenden
Anerkennung
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe à Orientierungspraktikum nur die Mindestdauer von einer Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule
- Zivildienst oder Grundwehrdienst
Bescheinigung
- durch Leiterin bzw. der Leiter der Schule (bei nicht-schulischen Praktikumsstätten die Leiterin bzw. der Leiter der Einrichtung)
- wird das Orientierungspraktikum an verschiedenen Einrichtungen absolviert, so soll die Teilnahmebestätigung auf dem gleichen Formblatt erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
- LPO I § 38 Abs. 2 Nr. 1
- Weisungen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters und der zugewiesenen Lehrkraft ist Folge zu leisten
siehe
: www.verwaltung.bayern.de
- Lehramtsprüfungsordnung
I vom 13. März 2008
- Bekanntmachung
des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Organisation
der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen vom 22. September
2008