Das Praktikumsamt in Mittelfranken

Ersatz durch andere Praktika

Die abzuleistenden Praktika (fachdidaktisches Blockpraktikum, studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum) können ersetzt werden durch eine die gesamte Ausbildungszeit innerhalb eines Schuljahres umfassende Tätigkeit als Fremdsprachenassistent an einer ausländischen Schule im Rahmen des offiziellen pädagogischen Austauschdienstes. Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen.

Als Ersatz für Praktika im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (Orientierungs-, Betriebs-, pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum) können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Rahmen eines Studiums für ein Lehramt außerhalb Bayerns abgeleistet wurden, sofern sie den Anforderungen der Lehramtsprüfungsordnung I genügen.

Anträge auf Anerkennung dieser Praktika sind an das beim Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Niederbayern eingerichtete Praktikumsamt zu richten.

Nr: 462
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