Das Praktikumsamt in Mittelfranken

Kurzüberblick über Arten, Dauer und Zielsetzung der Praktika

Jede Studierende bzw. jeder Studierende für das Lehramt an Realschulen muss gemäß § 38 LPO I (alt) bzw. § 34 LPO I (neu) folgende Praktika ablegen:

  • Betriebspraktikum (neu für Studienanfänger ab SS 2003)
    8-wöchiges Praktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb vor Beginn des Hauptstudiums

  • Orientierungspraktikum (neu für Studienanfänger ab SS 2003)
    (3-4-wöchiges Praktikum mit ca. 20 Stunden pro Woche vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des schulpädagogischen Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit)

  • pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (für Studienanfänger ab WS 2007/08) - Praktikum über höchstens zwei Schulhalbjahre mit 150-160 Wochenstunden - Beginn jeweils nur im Frühjahr eines jeden Jahres möglich! Orientierungspraktikum muss vorher vollständig abgeschlossen sein!

  • studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (für alle Studierenden Lehramt an Realschulen),
    das sich auf die beiden gewählten Unterrichtsfächer bezieht (jeweils ein Tag mit 4 Unterrichtsstunden während des Semesters).


In den Praktika soll einerseits frühzeitig in die Schulpraxis der Realschule und in die Fachpraxis der einzelnen Unterrichtsfächer eingeführt werden und andererseits auch ein gründlicher Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule gewonnen werden. Dabei sollen die Praktikantinnen und Praktikanten einen möglichst weitgehenden Überblick über die Aufgaben des Lehrerberufs erhalten. Insbesondere sind in den Schulpraktika nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung eigene Unterrichtsplanungen zu betreiben und mehrere Unterrichtsversuche durchzuführen.
Im Einzelnen gelten für die Aufgaben und Studienziele die Bestimmungen des § 38 Abs. 2 LPO I (alt) bzw. § 34 LPO I (neu). Die Praktika sollen auch Einsichten darüber vermitteln, ob die Praktikantin bzw. der Praktikant für den angestrebten Beruf geeignet ist.

Nr: 464
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