KMS Nr. V.2-5S6610-5.97 378 vom 24.09.2007
Im Vollzug der §§ 50 Abs. 6, 51 Abs. 7 Satz 1 und 68 Abs. 3 RSO werden
für die Verwendung von Hilfsmitteln in der Abschlussprüfung sowie bei
Schulaufgaben und sonstigen schriftlichen Leistungsfeststellungen die
Regelungen definiert.
Fachinformationen Haushalt und Ernährung
- Fachmitarbeiter
- FOLin Ingrid Beede, ingrid.beede@mbrsndb.de
- Informationen zum Fach Haushalt und Ernährung
Hilfsmittel bei Leistungsfeststellungen
Nr: 1992
Zur Ãœbersicht