Gibt es einen Ersatz für die vorgegebenen Praktika ?


Pädagogischer Austauschdienst

Das pädagogisch-didaktische und das studienbegleitende, fachdidaktische Praktikum können ersetzt werden durch eine die gesamte Ausbildungszeit innerhalb eines Schuljahres (i. d. R. Oktober bis Mai) umfassende Tätigkeit als Fremdsprachenassistent an einer ausländischen Schule im Rahmen des offiziellen pädagogischen Austauschdienstes. Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen.

Kultusministerkonferenz
Pädagogischer Austauschdienst
Postfach 2240
53012 Bonn
Tel 0228 501-0
Fax 0228 501-0
http://www.kmk-pad.org/

 

Praktika außerhalb Bayerns

Als Ersatz für die Praktika können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Rahmen eines Studiums für ein Lehramt außerhalb Bayerns abgeleistet wurden, sofern sie den in § 34 Abs. 1 LPO I aufgeführten Bestimmungen genügen.

 

Exercitium Paedagogicum

Das erfolgreiche Ableisten des Exercitiums für das Lehramt an Realschulen ersetzt das pädagogisch-didaktische Praktikum.

 

Generell

Anträge auf Anerkennung dieser Praktika sind an das beim Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Niederbayern eingerichtete Praktikumsamt zu richten.