Wichtige Fragen zu den Praktika


Was ist zu tun, wenn ich während des Praktikums krank werde?
Nachdem Sie einer Schule zugeteilt sind, sollten Sie diese umgehend informieren. Das Praktikumsamt muss nicht informiert werden. 

Müssen Krankheitstage nachgeholt werden?
Diese Entscheidung liegt im Ermessensspielraum der Schulleitung.

Müssen Feiertage nachgeholt werden?
Nein.

Besteht während des Praktikums Versicherungsschutz?
Ja, Sie sind über den GUVV versichert.

Ist meine Anmeldung verbindlich?
Ja – wir bitten daher, sich bei terminlichen Problemen mit der zugeteilten Schule und der MB-Dienststelle in Verbindung zu setzen.

Ist der Anmeldeschluss verbindlich?
Ja!

Was passiert mit Anmeldungen, die nach Anmeldeschluss eingereicht werden?
Diese werden für den nächsten Zeitraum vorgemerkt.

Kann ein Praktikum geteilt werden?
Prinzipiell sind die Praktika in den vorgegebenen Zeiträumen zu absolvieren – in Ausnahmefällen (studienbedingt) können nach Absprache mit der Schule und mit dem Praktikumsamt Änderungen erfolgen.

Was ist zu beachten, wenn ich das Praktikum an einer kirchlichen Schule absolvieren möchte?
Neben einer Anmeldung ist hier das Einverständnis der Schule notwendig. Eine schriftliche Bestätigung der Schule ist mit der Anmeldung zum Praktikum einzureichen.

Kann ich das Praktikum an einer Wirtschaftschule absolvieren?
Nein!

Was muss ich beachten, wenn ich das Praktikum in einem anderen Regierungsbezirk absolviere?
Die Bewerbung für ein Praktikum ist stets an das dafür zuständige Praktikumsamt (jeweiliger Bezirk) zu richten. Beachten Sie hierbei die jeweiligen Formalitäten.

Kann ich ein Praktikum auch außerhalb Bayerns absolvieren?
Dies ist möglich, doch kümmert sich der Studierende hier selbst um die Organisation. Zu beachten ist, dass Schulen gewählt werden, die der bayerischen Realschule ähnlich sind. Zeitraum und Umfang des Praktikums müssen den Vorgaben der LPO I entsprechen. Nach erfolgreichem Ableisten ist die ausgehändigte Schulbescheinigung zur Anerkennung an das Praktikumsamt in Niederbayern zu schicken (bitte beachten: beglaubigte Kopie; Unterschrift der Schulleitung und Schulstempel).

Kann ich jedes Praktikum außerhalb Bayerns machen?
Nein – mit Einschränkung (Vgl. Ersatz für vorgegebene Praktika). Das SF-Praktikum ist am Studienort zu absolvieren.

Gibt es Möglichkeiten, das Praktikum an ausländischen Schulen abzuleisten?
Ja – die Organisation läuft in diesem Fall über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD). Sie werden als Assistentteacher für etwa ein dreiviertel Jahr an einer Schule eingesetzt. Diese Tätigkeit gilt als Ersatz für das pädagogisch-didaktische und das studienbegleitende, fachdidaktische Praktikum.

Ist es möglich, das pädagogisch-didaktische Praktikum in einem Zeitraum zu absolvieren?
Rein von der Planung her wird dies nicht möglich sein. Für eine Schulwoche werden maximal 25 Stunden angesetzt. Da das Praktikum zwischen 150 und 160 Unterrichtsstunden umfasst, sind mindestes sechs Wochen einzuplanen. In der Regel gibt es während der vorlesungsfreien Zeit keinen dementsprechenden Zeitraum. Zudem weist die LPO I darauf hin, dass das Praktikum im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollte.

 

Weitere dringende Fragen werden nach und nach ergänzt.

Stand 15.07.2009

 

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