Das Team an der MB-Dienststelle

Der Ministerialbeauftragte von Oberbayern-Ost ab 01.09.2012

Ltd. RSD als MB Wilhelm Kürzeder
Telefon: 08071 90 33 00 (Sekretariat)
Fax: 08071 90 33 0 29 (Sekretariat)
E-Mail: sekretariat@mbobo.de

 



 

 




Aufgaben des Ministerialbeauftragten ¹

Zur Beratung und Unterstützung der Realschulen in allen schulischen Fragen, insbesondere auch in den Bereichen Schulentwicklung, Unterrichtsqualität (einschließlich Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe sowie Sicherung von Standards), zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der Visitation und Evaluation sowie für die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über die Realschulen werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Staatsministerium) Ministerialbeauftragte für die Realschulen bestellt.

Sie besuchen die Realschulen in regelmäßigen Abständen und nach Bedarf und berichten dem Staatsministerium. Im Rahmen einer zeitgemäßen Begleitung und Unterstützung der Realschulen bilden die Dienststellen der Ministerialbeauftragten ein Kompetenzzentrum der Beratung. Sie werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten unterstützt.

Sie werden außerdem insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

  1. Regelmäßige Schulbesuche zur Qualitätssicherung, Qualitätssteigerung und Schulentwicklung,
  2. Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Realschulen,
  3. Vorbereitung und Leitung von Direktorentagungen,
  4. Gewinnung und Förderung von Führungsnachwuchs,
  5. Mitwirkung bei den dienstlichen Beurteilungen der Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen nach Maßgabe von Abschn. B Nr. 4.4.1 Buchst. a der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern (Bekanntmachung vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) in deren jeweiliger Fassung und Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der staatlichen Lehrkräfte an Realschulen,
  6. Stellungnahme zu Bewerbungen um die Besetzung von Funktionsstellen und zu Versetzungswünschen von Schulleiterinnen und Schulleitern,
  7. Personalbewirtschaftung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Staatsministerium,
  8. Amtseinführung der neu bestellten und Verabschiedung der ausscheidenden Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen,
  9. Organisation der regionalen Lehrerfortbildung und Durchführung von besonderen Fortbildungsmaßnahmen,
  10. Verantwortung für das Praktikumsamt,
  11. Koordination der Zusammenarbeit zwischen Universitäten/Hochschulen und Realschulen,
  12. Gewährung von Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für behinderte Schülerinnen und Schüler; die Regelungen der Bekannt-machung zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens vom 16. November 1999 (KWMBI I S.379) in deren jeweils geltender Fassung bleiben unberührt.
  13. Gutachten für den Nachweis der pädagogischen Eignung für Lehrkräfte an privaten Realschulen,
  14. Mitwirkung bei der Prüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Realschulen,
  15. Beratung anderer Institutionen in fachlichen Angelegenheiten,
  16. Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht der anderen Schularten nach Maßgabe der Bekanntmachung zur Vernetzung der Schulaufsicht und Stärkung ihrer Beratungsfunktion vom 24. Januar 2012 (KWMBl S. 42) in deren jeweiliger Fassung.

Die Ministerialbeauftragten erfüllen ferner die Aufgaben, die ihnen das Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall zuweist. Das Staatsministerium kann den Ministerialbeauftragten auch Aufgaben über ihren Aufsichtsbezirk hinaus zuweisen. Sonstige in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführte Aufgaben der Ministerialbeauftragten werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt.

¹Dieser Aufgabenkatalog ist der KMBek vom 20. März 2012 Nr. V.4-5 O 6122-5.26 139 entnommen.