Beratung in Oberbayern-Ost

Medienpädagogisch-Informationstechnische Beratung

KMBek vom 28. Februar 2002 Nr. III/6-S1356-5/6 908
 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Februar 2002 Nr. III/6-S1356-5/6 908

Angesichts der technischen Entwicklungen im Medienbereich und dem Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, im Rahmen einer Bildungsoffensive eine Sicherung und eine Verbesserung der Qualität von Schule zu erreichen, erlässt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vor dem Hintergrund des Gesamtkonzepts der Medienerziehung in Bayern aus dem Jahr 1996 und des Gesamtkonzepts für die informationstechnische Bildung in der Schule aus dem Jahr 1995 für die ständige Beratung im Bereich der Medienpädagogik einschließlich der informationstechnischen Bildung folgende Regelung:

Zur Unterstützung der Umsetzung des Gesamtkonzepts der Medienerziehung in Bayern und des Gesamtkonzepts der informationstechnischen Bildung in der Schule sowie zur Sicherung und Verbesserung der Qualität von Schule wird ein Netzwerk von Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterinnen und Beratern eingerichtet.

Ziel ist es, die Gemeinschaftsaufgabe Medienerziehung und die informationstechnische Bildung zu fördern und den Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer wertorientierten Persönlichkeitserziehung Medienbildung zu vermitteln, sie zu einem sicheren, verantwortungsbewussten und kreativen Umgang mit allen Medien zu befähigen. Dazu gehört insbesondere auch der kompetente Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechniken. Gleichzeitig sollen die Qualität des Unterrichts, das selbstverantwortliche Lernen durch die Nutzung von Medien, insbesondere von neuen Medien und der Telekommunikation, weiter verbessert werden.

Die Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterinnen und Berater unterstützen die Lehrkräfte in den Bereichen Medientechnik, Mediendidaktik und Medienerziehung. Ihre Ansprechpartner an der Schule sollen im Wesentlichen das medienpädagogische Schultandem bzw. die Medienberaterin/der Medienberater, die Systembetreuerin/der Systembetreuer, die für die einzelnen Fächer zuständigen Betreuerinnen und Betreuer, die Schulbibliotheksbetreuerin/der Schulbibliotheksbetreuer und die Seminarlehrerinnen und Seminarlehrer sein.
Die Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterinnen und Berater geben Ergebnisse der Forschung und Erfahrungen der Praxis aufbereitet weiter und informieren über den neuesten Stand der Technik.
Sie beraten die Schulen und die Schul- und Sachaufwandsträger in Fragen der Anschaffung von Hardware sowie Betriebssystemen und pädagogischer Software.
Sie geben Hilfen für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken im Unterricht und stellen didaktische Konzepte für den Einsatz pädagogischer Software zur Verfügung.
Sie wirken mit bei der Nutzung von Medien für die Schulentwicklung.

Die Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterinnen und Berater werden sowohl im schulischen als auch im schulnahen außerschulischen Bereich eingesetzt. Sie sind auf folgenden Feldern tätig:
Lehrerfortbildung, insbesondere regionale, lokale, schulinterne Lehrerfortbildung

Lehrerausbildung = erste (universitäre) Phase = zweite (schulische) Phase

Expertentätigkeit in den Bereichen Medien- und Informationstechnik, Medienauswahl, Mediendidaktik, Mediengestaltung und Medienerziehung im engeren Sinn.

Aufgaben sind etwa die Mitwirkung bei der

 

Die Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterinnen und Berater für die verschiedenen Schularten arbeiten regional eng zusammen. Eine Zusammenarbeit erfolgt auch mit dem Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, den zuständigen kommunalen Einrichtungen, insbesondere den Kreis- und Stadtbildstellen/Medienzentren, dem FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, dem Beraterkreis für Schulrechner sowie Institutionen, die auf dem Gebiet der Medienpädagogik tätig sind.

Die Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterinnen und Berater legen eine schriftliche Jahresplanung vor. Sie evaluieren prozessbegleitend ihre Tätigkeit und berichten darüber jährlich den zuständigen Stellen.

Sie sind im Bereich der Grund- und Hauptschule den Schulämtern, im Bereich der Förderschule den Regierungen, in der Realschule, im Gymnasium und in der Fachoberschule/Berufsoberschule den Ministerialbeauftragten zugeordnet. Die fachliche Betreuung obliegt der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung.

Voraussetzungen für die Bestellung zur Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin und zum Medienpädagogisch-informationstechnischen Berater sind

 

Die Ausschreibung der Stellen erfolgt durch die zuständigen Behörden gemäß Nummer 7.

Die Bestellung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr und dann für einen weiteren Zeitraum von vier Jahren. Nach insgesamt fünf Jahren kann auf Antrag der Stelleninhaberin/desStelleninhabers die Medienpädagogisch-informationstechnische Beratungstätigkeit verlängert werden. Die Entscheidung trifft jeweils die zuständige Dienststelle unter Mitwirkung der Akademie für Lehrerbildung und Personalführung.

Soll die Medienpädagogisch-informationstechnische Beraterin, der Medienpädagogisch-informationstechnische Berater gleichzeitig Leiterin/Leiter einer Stadt- oder Kreisbildstelle/eines kommunalen Medienzentrums sein, erfolgt die Bestellung für die Leitung durch den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden gemäß Nummer 7.

Für die Tätigkeit der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratung werden Anrechnungsstunden nach den Vorgaben der jeweiligen Schulart gewährt.

Die Tätigkeit der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterinnen, der Medien-pädagogisch-informationstechnischen Berater wird im Rahmen der dienstlichen Beurteilung gewürdigt.

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. April 1974 (KMBl S. 673) wird aufgehoben.