Studierende, die ein Studium für das Lehramt an Realschulen absolvieren, müssen gem. § 34 LPO I folgende Praktika ableisten:
- ein Betriebspraktikum
8-wöchiges Praktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (siehe auch Betriebspraktikum) - ein Orientierungspraktikum
vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit (siehe auch Orientierungspraktikum) - ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
150 – 160 Unterrichtsstunden im Laufe von zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren (siehe auch pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum) - ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum,
das sich auf eines der gewählten Unterrichtsfächer (nicht das Zusatzfach) bezieht (jeweils ein Tag mit 4 Unterrichtsstunden während des Semesters). (siehe auch studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum)
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