Das Orientierungspraktikum dient i. d. R. der Überprüfung der persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht der Lehrerin oder des Lehrers. Die Studierenden sollen damit den ersten Eindruck erhalten, welche Anforderungen mit dem Beruf einer Lehrkraft verbunden sind.
Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums bzw. des schulpädagogischen Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden und erstreckt sich über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen, wobei mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abzuleisten ist. Es wird zudem empfohlen, auch eine Schulart kennen zu lernen, für die die Lehrbefähigung nicht angestrebt wird oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Orientierungspraktikum soll an Schulen ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Die oder der (künftige) Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Schulleitung der Förderschule, der Realschule, des Gymnasiums, einer beruflichen Schule oder an die Leitung der Einrichtung, die unter die Maßgabe der Nr. 1.2 fällt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LPO I). Abiturienten können das Praktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung erfolgreich abgelegt haben (siehe auch Merkblatt "Orientierungspraktikum").
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