Das Praktikumsamt in Oberfranken

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann an allen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen in Bayern („Praktikumsschule“) abgeleistet werden. Bei Antritt des Praktikums legt die Praktikumsteilnehmerin oder der Praktikumsteilnehmer den Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums bei der Praktikumsschule vor. Bei fehlendem Nachweis ist die Praktikumsteilnehmerin oder der Praktikumsteilnehmer zurückzuweisen.

Das pädagogisch didaktische Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150  bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen. Die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltung ist verpflichtend. Mit Vorlage der Nachweise über die ordnungsgemäße Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums und der ggf. zugeordneten universitären Lehrveranstaltung bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gelten mindestens 6 Leistungspunkte im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e LPO I als erbracht. Die Universität kann unter Anwendung von § 22 Abs.2 Nr. 2 Buchst. F LPO I mehr als 6 Leistungspunkte mit der Teilnahme am pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und an den auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltungen verbinden; in diesem Fall vermerkt die Universität diese Anzahl der Leistungspunkte auf dem Nachwies über die erfolgreiche Teilnahme an der Begleitveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum.

Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum haben die Studierenden insbesondere folgende Aufgaben und Studienziele, wobei die Verantwortung bei den jeweiligen Betreuungslehrkräften verbleibt:

  • Einbindung in den Unterricht,
  • Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler in der Klasse,
  • Beobachtung des Lehrerinnen – und Lehrerhandelns im Unterricht,
  • Kennenlernen verschiedener Lehrerinnen – bzw. Lehrerpersönlichkeiten und Unterrichtsmethoden,
  • Sammeln von ersten Erfahrungen bei der individuellen Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler,
  • Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener Unterrichtsversuche sowie Begleitung und Betreuung von Klassen oder Lerngruppen in angemessenem Umfang,
  • Mitgestaltung von Ãœbungseinheiten,
  • Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft,
  • Ãœbernahme von einfachen Organisationsaufgaben und Teilnahme am Prozess der Schulentwicklung als Mitglied der Schulfamilie.

Anmeldung

Die Meldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum erfolgt nur online an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten, in dessen Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) die gewünschte Praktikumsschule liegt.

Anmeldeschluss für den Praktikumsbeginn im Frühjahr ist jeweils spätestens der 1. Dezember, für den Beginn im Herbst spätestens der 1. Juni. Die Termine für den Regierungsbezirk Oberfranken legt das Praktikumsamt einheitlich fest (siehe Termine). Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen.

Betreuung

Die Schule schafft hierfür die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen. Am Ende des Praktikums ist mit der Praktikumsteilnehmerin oder dem Praktikumsteilnehmer ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Eignung für den Lehrerinnen – bzw. den Lehrerberuf zu führen. Auf der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums wird die Durchführung dieses Gesprächs, jedoch nicht dessen Ergebnis schriftlich festgehalten. (Siehe auch Merkblatt "Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum".)



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