Zeitrahmen und Organisatorisches
Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum soll möglichst nicht vor dem dritten und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Es
- ist innerhalb eines Semesters abzuleisten,
- bezieht sich nach § 34 LPO I auf eines der beiden gewählten Fächer, (aber nicht auf ein die Erweiterung des Studiums begründetes Fach)
- findet einmal jede Woche statt,
(für Studierende der Universität Bamberg jeweils am Mittwoch
für Studierende der Universität Bayreuth jeweils am Dienstag), - umfasst mindestens vier Stunden Unterricht einschl. Besprechung
und steht im Zusammenhang mit einer von Ihnen im selben Semester besuchten fachdidaktischen Begleitveranstaltung der Universität.
Bitte informieren Sie auch den entsprechenden Lehrstuhl an den Universitäten Bamberg oder Bayreuth, wenn Sie sich für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum beim Praktikumsamt online anmelden! Einzelne Fachdidaktiker verlangen eine vorherige Anmeldung an der Universität!
Aufgaben und Studienziele
Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum haben Sie folgende Aufgaben und Studienziele:
- Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle, Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen,
- Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben und mindestens einen Unterrichtsversuch.
Meldung
Die Meldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum erfolgt online an das jeweils zuständige Praktikumsamt, und zwar sowohl für das Wintersemester als auch das darauffolgende Sommersemester bis spätestens 15. April (siehe Termine).
Entsprechend den Anmeldungen werden Praktika eingerichtet, wobei die Zahl der Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum nicht mehr als sechs betragen soll. Verspätete Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn bei einem bereits eingerichteten Praktikum noch Plätze frei sind.
Soweit sich zu einer bestimmten fachdidaktischen Lehrveranstaltung mehr Bewerber melden als Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Zuteilung in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen.
Betreuung
Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum besuchen Sie den Unterricht einer für das jeweilige Fach durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigten Praktikumslehrkraft, die Sie als Hörer am Unterricht teilnehmen lässt, Ihnen Gelegenheit zu eigenen Unterrichtsversuchen gibt und Sie während des Praktikums betreut. Am Ende führt die Praktikumslehrkraft mit der Praktikumsteilnehmerin oder dem Praktikumsteilnehmer ein (weiteres) Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrerinnen– bzw. Lehrerberuf. Auf der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums wird die Durchführung, nicht aber das Ergebnis dieses Gesprächs festgehalten.
weiter mit:
- Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika
- Ersatz durch andere Praktika
- Termine, Merkblätter, Bescheinigungen
- Onlineanmeldung