Praktika nach der alten LPO

1. Arten und Dauer der Praktika (LPO I - alt)

Jeder Studierende für das Lehramt an Realschulen muss gemäß § 38 LPO I (vom 28. Februar 2003) folgende Praktika ablegen:

  • ein Betriebspraktikum (8-wöchiges Praktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb vor Beginn des Hauptstudiums)
  • ein Orientierungspraktikum (3-4 wöchiges Praktikum mit ca. 20 Stunden pro Woche vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des schulpädagogischen Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit)
  • ein schulpädagogisches Blockpraktikum (A) (15-tägiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit mit etwa 50 Unterrichtsstunden)
  • ein fachdidaktisches Blockpraktikum (B) (15-tägiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit mit etwa 50 Unterrichtsstunden)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (C) ( bezieht sich auf eines der gewählten Unterrichtsfächer, jeweils ein Tag mit 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung während des Semesters)

Nr: 2604
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