Jeder Studierende für das Lehramt an Realschulen muss gemäß § 38 LPO I (vom 28. Februar 2003) folgende Praktika ablegen:
- ein Betriebspraktikum (8-wöchiges Praktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb vor Beginn des Hauptstudiums)
- ein Orientierungspraktikum (3-4 wöchiges Praktikum mit ca. 20 Stunden pro Woche vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des schulpädagogischen Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit)
- ein schulpädagogisches Blockpraktikum (A) (15-tägiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit mit etwa 50 Unterrichtsstunden)
- ein fachdidaktisches Blockpraktikum (B) (15-tägiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit mit etwa 50 Unterrichtsstunden)
- ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (C) ( bezieht sich auf eines der gewählten Unterrichtsfächer, jeweils ein Tag mit 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung während des Semesters)