Praktika nach der alten LPO

3. Betriebspraktikum (LPO I - alt)

Die Studierenden aller Lehrämter haben ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von 8 Wochen abzuleisten; das Praktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden. Das Betriebspraktikum soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.

Weitere Einzelheiten zur Durchführung des Betriebspraktikums regelt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einer gesonderten Bekanntmachung.

Nr: 2617
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