Praktika nach der alten LPO

4. Orientierungspraktikum (LPO I - alt)

Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Realschule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Neigung und Eignung für den angestrebten Beruf.

Es soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn des schulpädagogischen Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden und erstreckt sich über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen, wobei ein Teil im Umfang von mindestens einer Woche an einer Realschule abzuleisten ist. Der andere Teil kann auch an einer Schule einer anderen Schulart oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden.

Das Orientierungspraktikum soll an Schulen ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Der künftige Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Schulleitung der Förderschule, der Realschule, des Gymnasiums, einer beruflichen Schule oder an die Leitung der Einrichtung, die unter die Maßgabe der Nr. 1.2 fällt (§ 38 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a LPO I). Abiturienten können das Praktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Nr: 2619
Zur Ãœbersicht