Praktika nach der alten LPO

5. Blockpraktika (LPO I - alt)

5.1 Allgemeines

Beide Blockpraktika können in der Regel an allen öffentlichen, d.h. staatlichen oder städtischen Realschulen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen in Bayern abgeleistet werden. Die zuständigen Praktikumsämter können Ihnen darüber Auskunft geben, ob eine gewünschte Schule als Praktikumsschule in Betracht kommt (v.a. für das fachdidaktische Blockpraktikum). Beide Blockpraktika sind in die vorlesungsfreie Zeit, vor allem in die Monate Februar, März, April, September und Oktober zu legen und umfassen drei Wochen mit insgesamt etwa 50 Unterrichtsstunden. Die Blockpraktika sind jeweils ohne Unterbrechung durchzuführen. In der vorlesungsfreien Zeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Semestern kann in der Regel nur jeweils ein Blockpraktikum abgeleistet werden.

5.2 Schulpädagogisches Blockpraktikum (A-Praktikum)

(In der Regel an den Realschulen der Oberpfalz nicht mehr möglich!)

Das schulpädagogische Blockpraktikum soll nach dem ersten, spätestens nach dem vierten Semester abgeleistet werden. Bei Antritt des Praktikums müssen Sie der Praktikumsschule den Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums vorlegen. Bei fehlendem Nachweis dürfen Sie das schulpädagogische Blockpraktikum nicht ablegen. Wenn Sie die Teilnahme an einer an der Universität durchgeführten zwei- oder dreitägigen Einführungsveranstaltung gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. B LPO I nachweisen können, werden Ihnen über das zuständige Praktikumsamt zwei Tage mit insgesamt 8 besuchten Unterrichtsstunden auf die Dauer des Praktikums angerechnet.

In diesem Blockpraktikum haben Sie folgende Aufgaben und Studienziele:

  • Beobachtung der Schüler hinsichtlich ihres Lern- und Sozialverhaltens in der Klasse,
  • Beobachtung des Unterrichtsstils und der erzieherischen Wirksamkeit des Lehrers (in Verbindung mit vorbereitenden und auswertenden Besprechungen mit dem Lehrer),
  • Wahrnehmung und Kenntnis der unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben und Probleme,
  • Vorbereitung, Durchführung und Analyse eigener unterrichtlicher und erziehlicher Vorhaben. Durchführung von mindestens einem Unterrichtsversuch,
  • Besuch von vorbereitende, begleitende, nachbereitende Veranstaltungen sind verpflichtend zu besuchen.

5.3 Fachdidaktisches Blockpraktikum (B-Praktikum)

(In der Regel nur mehr im Herbst 2009 an den Realschulen in der Oberpfalz möglich!)

Das fachdidaktische Blockpraktikum soll spätestens nach dem fünften Semester abgeleistet werden. In diesem Praktikum haben Sie folgende Aufgaben und Studienziele:

  • Kenntnis der jeweiligen fachspezifischen Aufgaben und Ziele des jeweiligen Lehrplans,
  • Unterrichtsbeobachtung im Hinblick auf die Erfassung der Lernausgangslage, die Begleitung von Lernprozessen, die individuelle Förderung der Schüler, verschiedene Verfahren zur Erreichung von Lernzielen, Medieneinsatz und die Kontrolle von Lernerfolgen,
  • Analyse der fachspezifischen Lernschwierigkeiten für den Schüler, Kenntnis der erzieherischen Wirkung des Unterrichts im gewählten Fach,
  • Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben und eigene Unterrichtsversuche. Mindestens zwei Unterrichtsversuche sind verpflichtend durchzuführen.

5.4 Meldung

Die Meldung zu den Blockpraktika ist mit dem entsprechenden Formblatt (siehe 9. Anmeldeformulare) an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt. Die Meldung für das fachdidaktische Blockpraktikum ist letztmals im Herbst 2009 bis spätestens 1. Juli 2009 möglich. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.

5.5 Betreuung

Sie werden in beiden Blockpraktika einem vom Leiter der Schule bestimmten Praktikumslehrer zugeteilt, der Sie als Hörer am eigenen Unterricht und, wenn notwendig, am Unterricht anderer Lehrkräfte teilnehmen lässt, Ihnen Gelegenheit zu Unterrichtsversuchen gibt und Sie während des Praktikums betreut. Am Ende des schulpädagogischen Blockpraktikums führt der Praktikumslehrer mit Ihnen ein Beratungsgespräch, das Ihnen helfen soll, Ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.

Nr: 2621
Zur Ãœbersicht