Praktika nach der alten LPO

6. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (LPO I - alt)

6.1 Zeitrahmen und Organisatorisches

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum soll möglichst nicht vor dem dritten und nicht nach dem fünften Semester stattfinden.

Das Praktikum

  • ist innerhalb eines Semesters abzuleisten.
  • bezieht sich auf die beiden gewählten Fächer (nicht auf ein die Erweiterung des Studiums begründetes Fach).
  • soll sich bei Fächerverbindungen, die ein experimentelles Fach (Biologie, Chemie, Physik) beinhalten, auch überwiegend auf dieses beziehen.
  • findet einmal jede Woche statt, umfasst mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung und steht im Zusammenhang mit einer im selben Semester besuchten fachdidaktischen Begleitveranstaltung der Universität.

6.2 Aufgaben und Studienziele

Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum haben die Studierenden folgende Aufgaben und Studienziele:

  • Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle, Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen,
  • Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben und Durchführung  mindestens eines Unterrichtsversuches.

6.3 Betreuung

Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum besuchen die Studierenden den Unterricht eines für das jeweilige Fach durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigten Praktikumslehrers, der die Studierenden als Hörer am Unterricht teilnehmen lässt, Gelegenheit zu eigenen Unterrichtsversuchen gibt und die Betreuung während des Praktikums übernimmt. Am Ende des Praktikums führt der Praktikumslehrer ein Beratungsgespräch über die Eignung des Studierenden für den Lehrberuf.

6.4 Meldung

Die Meldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum ist mit dem entsprechenden Formblatt (Anmeldeformulare) an das jeweils zuständige Praktikumsamt zu richten, und zwar sowohl für das Wintersemester als auch das darauffolgende Sommersemester bis spätestens 15. April. Entsprechend den Anmeldungen werden Praktika eingerichtet, wobei die Zahl der Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum nicht mehr als sechs betragen soll. Verspätete Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn bei einem bereits eingerichteten Praktikum noch Plätze frei sind. Soweit sich zu einer bestimmten fachdidaktischen Lehrveranstaltung mehr Bewerber melden als Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Zuteilung in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen.

Nr: 2623
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