Praktika nach der alten LPO

8. Ersatz durch andere Praktika (LPO I – alt)

Die abzuleistenden Praktika gemäß Nr. 1 Buchstabe c, d und e der Bekanntmachung (= A -, B - und C – Praktikum) können ersetzt werden durch eine die gesamte Ausbildungszeit innerhalb eines Schuljahres umfassende Tätigkeit als Fremdsprachenassistent an einer ausländischen Schule im Rahmen des offiziellen pädagogischen Austauschdienstes. Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen. Als Ersatz für die Praktika gemäß Nr. 1 Buchstabe a – e (Orientierungs-, Betriebs-, A -, B – und C – Praktikum) können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Rahmen eines Studiums für ein Lehramt außerhalb Bayerns abgeleistet wurden, sofern sie den in § 38 Abs. 2 Nr. 2 LPO I aufgeführten Bestimmungen genügen.

Anträge auf Anerkennung dieser Praktika sind an das beim Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Niederbayern eingerichtete Praktikumsamt zu richten.

Nr: 2627
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