Praktika nach der neuen LPO

4. Orientierungspraktikum (LPO I - neu)

Die Studierenden haben ein Orientierungspraktikum von 3 bis 4 Wochen Dauer zu absolvieren. Mindestens eine Woche ist dabei an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule zu absolvieren. Es wird zudem empfohlen, auch eine Schulart kennen zu lernen, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Studium des Lehramts an Grundschulen auch vorschulische Bildungseinrichtungen. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums abgeleistet werden. Dies muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums geschehen sein. Das Orientierungspraktikum dient i. d. R. der Überprüfung der persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht der Lehrerin oder des Lehrers. Die Studierenden sollen damit den ersten Eindruck erhalten, welche Anforderungen mit dem Beruf einer Lehrkraft verbunden sind. Bei Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe umfasst das Orientierungspraktikum nur die Mindestdauer von einer Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule. Zeiten des Grundwehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes werden grundsätzlich nicht auf das Orientierungspraktikum angerechnet.

Durchführung:

Die Durchführung des Orientierungspraktikums erfolgt an den Schulen im Rahmen der jeweils geltenden schul- und dienstrechtlichen Bestimmungen. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden von der Schulleitung benannten und geeigneten Lehrkräften zugewiesen. Sie unterstehen während des Praktikums den Weisungen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters und der zugewiesenen Lehrkraft. Zu Beginn eines Praktikums sind die Praktikumsteilnehmerinnen und -teilnehmer gegen Nachweis davon in Kenntnis zu setzen, dass sie über Angelegenheiten, die ihrer Natur nach der Geheimhaltung bedürfen, Verschwiegenheit zu wahren haben. Abiturientinnen und Abiturienten können das Praktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Orientierungspraktikum soll an Schulen ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf.

Inhalte:

Das Orientierungspraktikum kann sich z. B. auf folgende Inhalte und Tätigkeiten erstrecken:

  • Hospitationen in verschiedenen Fächern bzw. Lernfeldern bei unterschiedlichen Lehrkräften in mehreren Jahrgangsstufen,
  • Mithilfe bei der Unterrichtsorganisation,
  • Ãœbernahme kleinerer Abschnitte innerhalb einer Unterrichtsstunde (z. B. Unterstützung der Lehrkraft bei der Kontrolle und Besprechung der Hausaufgaben, Mithilfe bei der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler bei offenen Unterrichtsformen, Assistenz beim Medieneinsatz u. a.); die Anwesenheit der Lehrkraft muss dabei stets gewährleistet sein; nicht gefordert werden dagegen Lehrversuche, die sich über eine ganze Unterrichtsstunde erstrecken;
  • Kennenlernen der äußeren und inneren Struktur der jeweiligen Schule, Einblick in die Rechtsverordnungen und Verwaltungsanordnungen, die den Schulbetrieb regeln,
  • Einblick in die zweite Phase der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen), falls an der jeweiligen Schule eine entsprechende Einrichtung besteht,
  • Teilnahme an Unterrichtsgängen, Schüler- und Lehrwanderungen und außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen,
  • Einbindung in Unterrichtsprojekte.

Keinesfalls dürfen Praktikumsteilnehmer zu Unterrichtsvertretungen oder Aufsichtstätigkeiten herangezogen werden; ebenso ausgeschlossen ist ein aktiver Einsatz im Sportunterricht oder bei Unterrichtssituationen, die auf Grund ihres Gefahrenpotenzials eine spezifische Ausbildung erfordern (z. B. Experimentalunterricht). Inhalte und Tätigkeiten bei der Ableistung der ggf. verbleibenden Zeit an außerschulischen Einrichtungen richten sich nach den dort festgelegten Bestimmungen. Die Ziele des Orientierungspraktikums müssen dabei aber gewahrt bleiben. Über die Ableistung des Orientierungspraktikums stellt die Leiterin oder der Leiter der Schule bzw. der nicht-schulischen Praktikumsstätte eine Bescheinigung aus. Wird das Orientierungspraktikum an verschiedenen Einrichtungen absolviert, so soll die Teilnahmebestätigung möglichst auf dem gleichen Formblatt erfolgen.

Nr: 2620
Zur Ãœbersicht