Praktika nach der neuen LPO

5. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (LPO I – neu)

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann an allen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen in Bayern („Praktikumsschule") abgeleistet werden. Bei Antritt des Praktikums legt die Praktikumsteilnehmerin oder der Praktikumsteilnehmer den Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums bei der Praktikumsschule vor. Bei fehlendem Nachweis ist die Praktikumsteilnehmerin oder der Praktikumsteilnehmer zurückzuweisen. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen. Die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltung ist verpflichtend. Mit Vorlage der Nachweise über die ordnungsgemäße Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums und der ggf. zugeordneten universitären Lehrveranstaltung bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gelten mindestens 6 Leistungspunkte im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e LPO I als erbracht.

Aufgaben und Studienziele:

Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum haben die Studierenden insbesondere folgende Aufgaben und Studienziele, wobei die Verantwortung bei den jeweiligen betreuenden Lehrkräften verbleibt:

  • Einbindung in den Unterricht,
  • Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler in der Klasse,
  • Beobachtung des Lehrerhandelns im Unterricht,
  • Kennenlernen verschiedener Lehrerpersönlichkeiten und Unterrichtsmethoden,
  • Sammeln von ersten Erfahrungen bei der individuellen Förderung einzelner Schüler,
  • Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener Unterrichtsversuche sowie Begleitung und Betreuung von Klassen oder Lerngruppen in angemessenem Umfang,
  • Mitgestaltung von Ãœbungseinheiten,
  • Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft,
  • Ãœbernahme von einfachen Organisationsaufgaben und Teilnahme am Prozess der Schulentwicklung als Mitglied der Schulfamilie.

Dauer: 

Das pädagogisch didaktische Schulpraktikum wird in zwei Blöcken zu je drei Wochen abgeleistet. Auch wenn die Stundenzahl von 150 bzw. 160 bereits erreicht ist, kann das Praktikum zeitlich nicht verkürzt werden.

Beratungsgespräch:

Die Schule schafft hierfür die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen. Am Ende des Praktikums ist mit dem Praktikumsteilnehmer ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Eignung für den Lehrerberuf zu führen. Auf der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums wird die Durchführung dieses Gesprächs, jedoch nicht dessen Ergebnis, schriftlich festgehalten.

Meldung:

Die Meldung für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum muss dem zuständigen Praktikumsamt bis spätestens 01. Juni bzw. 01. Dezember vorliegen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.

Zur Online-Anmeldung!

Besondere Hinweise:

1. Bitte beachten Sie die detaillierten Informationen des Lehrstuhls für Schulpädagogik der Universität Regensburg zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum: Schulpädagogik Universität Regensburg

2. Zur Anmeldung für das EWS-Examen benötigen Sie die Bescheinigung über das vollständig abgeleistete PD-Praktikum.

Link: Wichtig für Studierende des Faches Englisch!

Wichtig für Studierende des Faches Chemie!

Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund des organisch-chemischen Laborpraktikums an der Universität Regensburg in der vorlesungsfreien Zeit zu Überschneidungen mit dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum kommt. Somit wird dringend empfohlen, erst nach dem Laborpraktikum das Schulpraktikum abzuleisten.

Nr: 2622
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